Voreinstufung nach Volksschulnoten
(Entfall der Einstufungsphase für Leistungsgruppen)

Waren bisher die Kinder und ihre Eltern am Beginn der Hauptschulzeit durch die Einstufungsphase unter permanentem Leistungsdruck, so fällt dieser Stress durch die Voreinstufung (ist mittlerweile auch gesetzlich verankert) für die Schüler der 1. Klassen nunmehr weg.

Für die Einstufung in Leistungsgruppen in D, M und E  zählen dabei ausschließlich die Noten der 4. Klasse Volksschule:
* Schüler mit "Sehr gut" bzw. "Gut" in den Hauptgegenständen kommen automatisch in die 1. Leistungsgruppe
  
(entspricht dem Lehrstoff des Gymnasiums) eingestuft.
* Schüler mit einem "Befriedigend" kommen in die 2. Leistungsgruppe
* Schüler mit  einem "Genügend" kommen in die 3. Leistungsgruppe

Umstufungen werden erst im 2. Semester durchgeführt!